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Beförderungsvertrag Gleitschirmpassagierfliegen
Ihnen wird die Möglichkeit geboten, als Passagier eines Doppelsitzigen Luftsportgerätes eine Luftsportart kennen zu lernen. Dabei werden Sie unterstützt durch einen lizenzierten Piloten. Um keine fahrlässige Handlung zu vollziehen ist er verpflichtet, das Vorhaben abzusagen, sofern er Sie für ungeeignet hält oder er in einem äußeren Einfluss (wie z. B. ungünstige Wetterverhältnisse, Materialdefekte) eine Gefahr für leib und Leben der an Ihrer luftsportlichen Aktivität beteiligten Personen sieht.
Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift, dass Sie unter keinem Zwang stehen, diese luftsportliche Aktivität durchführen zu müssen und somit Ihre Teilnahme dem persönlichen Interesse dient sich mit dieser Sportart vertraut zu machen. Sie erwerben bei der Vor - und Nachbesprechung und auch während Ihrer aktiven Betätigung Kenntnisse und Fähigkeiten, für die Sie sodann selbst Verantwortung tragen. Im Detail betrifft die Vorgänge, die bei Nichtbeachtung Ihrerseits dazu führen können, dass Ihr Pilot keinen Einfluss mehr auf Ihre Sicherheit nehmen kann. Insbesondere zählen hierzu:
Ihre Körperhaltung und Bewegungsabläufe während der Start-, Flug, und Landephasen. Hier besteht das Risiko von körperlichen Schäden. Z.B. Frakturen des Bewegungsapparates.
Deshalb:
Laufen Sie während der Startphase in angepasster Geschwindigkeit mit dem Piloten mit und setzen Sie sich erst nach Aufforderung des Piloten in das Gurtzeug. Das heißt: Laufbereit bleiben, bis die
Sicherheitshöhe erreicht ist. Währen der Landung ist ebenfalls Laufbereitschaft erforderlich.
Allen Anweisungen aller an Ihrer luftsportlichen Aktivität beteiligten Personen ist Folge zu leisten. Geschieht dies nicht, sind Sie in vollem Umfang für einen Schaden selbst verantwortlich. Dies gilt auch für Ihre Begleiter, an die Sie die Ihnen übermittelten Sicherheitsregeln weiterzugeben haben.
Sie verpflichten sich hiermit Ihre luftsportliche Aktivität abzusagen, wenn
-Sie unter Kreislauf-, Nerven- oder Herzbeschwerden, einer Vorerkrankung des Bewegungsapparates eine Gleichgewichtsstörung oder an Nervenerkrankungen leiden oder litten;
-Sie keine persönliche Einweisung über den Ablauf des Startes und Verlauf des Fluges erhalten haben oder Sie nicht alle Anweisungen verstanden haben;
-Sie unter Alkohol-, Arznei - oder Drogeneinfluss stehen;
Allen an Ihrer luftsportlichen Aktivität beteiligten Personen können Fehler unterlaufen, auch die Beschaffenheit der beteiligten Luftfahrzeuge kann fehlbar sein, so dass Ihnen bewusst ist, dass eine Gefahr für leib und Leben besteht. Soweit gesetzlich zulässig, entbinden Sie den Luftsportgeräteführer und –Halter, sowie das weitere mit Ihrer luftsportlichen Aktivität verbundene Personal von
jeglicher Haftung, die über bestehende Versicherungen hinausgeht. Kleidung, Schmuck oder sonstige mitgeführte Gegenstände wie z. B. Kamera oder Brille unterliegen ausschließlich Ihrer eigenen Obhut.
Diese Vereinbarungen betreffen auch alle Dritte, die aus einem eventuellen Schaden Ansprüche herleiten könnten. Ihnen wird die Möglichkeit geboten, die Versicherungsunterlagen einzusehen.
Alle vorstehenden Informationen habe ich zur Kenntnis genommen, verstanden und akzeptiere dies durch meine Unterschrift (bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigen).
Ort, Datum ,Unterschrift ___________________________________________
Hiermit bestätige ich nach der Landung , dass ich weder materielle, noch gesundheitliche Schäden erhalten habe.
Ort, Datum, Unterschrift ___________________________________________
Dieser Vertrag wird im Original bei der Vorbesprechung dem Passagier zur Unterschrift vorgelegt.
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